Bewerbungen für die Eignungsprüfungen/die Eignungsverfahren können Sie ausschließlich in unserem Online-Bewerbungsportal einreichen.
Schriftliche Bewerbungen sind nicht möglich und werden nicht angenommen! Unnötig eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern entsorgt.
Der nächste Bewerbungszeitraum zur Teilnahme am Eignungsprüfungsverfahren für:Jungstudium, Bachelor-, Masterstudiengänge, weiterbildendes Zertifikatsstudium Meisterklasse, Excellence in Performance sowie alle Lehramts-Studiengänge startet am
1. Dezember 2022 und endet am
12. März 2023.
Informationen zur VideovorauswahlMasterstudiengänge Digitale Kommunikation in der Musik- und Entertainmentindustrie, Kultur- und Musikmanagement, Kulturjournalismus und Sound Art: gesonderter Anmeldeschluss, bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf der Website.Bewerbungszeitraum für den Studiengang
Musical an der Bayerische Theaterakademie August Everding:
Master 15.3.2023 – 6.6.2023 und Bachelor 10.5.2023 - 23.10.2023Bewerbungsende für den Studiengang
Musiktheater/Operngesang (Master) an der Bayerischen Theaterakademie August Everding ist am
31. März 2023.
Bewerbungszeitraum für den Studiengang
Regie (Master) an der Bayerischen Theaterakademie August Everding:
1.2.2023 – 1.5.2023.
Ballett-Akademie:Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren an der Ballett-Akademie finden Sie auf unserer
Website.
Kosten für die Teilnahme am Eignungsprüfungsverfahren: 50 € (Ausnahme: Studienangebot Musiktheater/Operngesang, Musical und Regie: 30 €)Bei gleichzeitiger Bewerbung für mehrere Studiengänge wird für jeden weiteren Antrag eine Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig. (
Informationen zur Zahlung der Gebühr)
Incoming Studierende, die sich im Rahmen des
Erasmusprogramms für einen Studienplatz an der Hochschule für Musik und Theater München bewerben möchten, verwenden bitte das
Bewerbungsportal EASY. Für weitere Fragen steht Ihnen das
International Office der Hochschule für Musik und Theater München zur Verfügung.
WICHTIG:Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Änderung der Bewerbung bzgl. des Studiengangs, d.h. auch ein Wechsel von künstlerischer Studienrichtung zu künstlerisch-pädagogischer Studienrichtung leider nicht berücksichtigt werden kann. Sie können nur in dem Studiengang zugelassen werden, für den Sie sich beworben haben.
Die Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit des Antrages liegt beim Bewerber/bei der Bewerberin. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung. Bitte überprüfen Sie deshalb regelmäßig den Status Ihrer Bewerbung und reichen als fehlend oder unvollständig gekennzeichnete Unterlagen im Bewerbungsportal fristgerecht nach. Den Status Ihrer Bewerbung können Sie im Portal jederzeit
online abfragen.